Allgemeine Informationen über verschiedene Behandlungsfelder

Für eine sprachtherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie bitte zum ersten Termin mitbringen. Verordnungen für gesetzlich Versicherte darf jeder kassenzugelassene Arzt (z.B. Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt) ausstellen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkassen. Bei Erwachsenen ist die Behandlung meist zuzahlungspflichtig. Kinder, aber auch Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung befreit.

 

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