Allgemeine Informationen über verschiedene Behandlungsfelder
Für eine sprachtherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie bitte zum ersten Termin mitbringen. Verordnungen für gesetzlich Versicherte darf jeder kassenzugelassene Arzt (z.B. Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt) ausstellen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkassen. Bei Erwachsenen ist die Behandlung meist zuzahlungspflichtig. Kinder, aber auch Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung befreit.
Informationen
Zusätzlich arbeiten wir in unserer Praxis mit:
Laryngoton
Patient
Das Laryngoton wird eingesetzt bei Stimmstörungen z. B. Stimmbandlähmungen
Novafon
computergestützte Therapie
Das Novafon wird eingesetzt bei Stimmstörungen, Sprechstörungen sowie Schluckstörungen. Die Computergestützte Therapie findet Anwendung bei Legasthenie, Dyskalkulie und auditiven Wahr-nehmungsstörungen.